Keine Panik!

Auch wenn jemand Lese- und Rechtschreibschwächen hat kann derjenige die theoretischen Fragen gut üben da die meisten Lernsysteme über eine  Unterstützungsfunktion verfügen.

Das heißt, die Fragen und Antworten werden vom System bei entsprechender Einstellung auch vorgelesen.

Diese Möglichkeit gibt es auch bei der theoretischen Prüfung.

Wir müssen das bei der Antragstellung beantragen.

 

 

 

Die praktische Ausbildung beginnen wir nach Absprache.

Es wird Schritt für Schritt begonnen.

Keiner wird ins kalte Wasser geworfen.

Was noch nicht klappt wir weiter geübt.

Die ersten Schritte werden in ruhigen Gebieten durchgeführt.

Die Motorradübungsstunden beginnen wir auf einem gesichertem Gelände.

Niemand wird sofort in den Verkehr gestoßen.

 

 

Übrigens:

 

Der Führerschein mit "17" kann mit 16 Jahren begonnen werden.

Die theoretische Prüfung kann man 3 Monate vor dem 17. Geburtstag absolvieren.

Die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag, die Bescheinigung bekommt man natürlich erst mit 17 und fahren darf man auch erst "dann".

Ganz wichtig: Ab 19.01.2013 ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig.

Man muß aber nur ein neues Kärtchen beantragen, keine Prüfung und kein Sehtest.

Der Grund besteht nur darin das die Daten auf dem Führerschein ( Foto, Name, Adresse) auf den neuesten Stand kommen.