Leistungen

Führerscheinklassen

Ausbildung in den folgenden Klassen:

 

  • Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahren

 

  • Klasse A1: Leichtkrafträder; beschränkt auf 125 ccm Hubraum; max. 11 kw und höchstens 0,1 kw/kg Leermasse,dreirädige KFZ bis 15 KW;  ab 16 Jahren

 

  • Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 35 kW und höchstens 0,2 kw Leistung /kg Leermasse

 

  • Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren; dreirädige KFZ über 15 kw Mindestalter 21 Jahre.
  • Wer schon mindestens  2 Jahre im Besitz der Klassen A1 oder A2 ist kann mit einer praktischen Prüfung auf die nächst höhere Klasse aufsteigen.

            

  • Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren 

 

  • Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren

 

  • Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 17 Jahren